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Die Einstellung der Kirche zu Reiki.
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In vielen
katholischen Krankenhäusern wird geistiges Heilen inzwischen praktiziert.
Nur heißt es hier nicht "Reiki", sondern geistiges Heilen durch
Handauflegen. Meine Anfrage beim Bistum warum ich nicht in kirchlichen
Einrichtungen geistiges Heilen praktizieren darf, brachte folgende Antwort
am
12.7.13:
siehe hier,
Auszug
aus der Erklärung
vom Bischöflichen Generalvikariat Münster:
2. Alternative Heilungsmethoden und
Krankenhausseelsorge
Sie berichten zutreffend, dass es katholische
Krankenhäuser gibt (hier z. B. das St.Joseph-
Krankenhaus in Berlin-Tempelhof), in denen unter der
Überschrift,,Heilende Hände" alternative
Heilungsmethoden eingesetzt werden (2. B. als
Verfahren im Bereich des Schmerzmanagements,
,,Therapeutic Touch"). Auch wissen wir von
Klinikseelsorgern bzw. Klinikseelsorgerinnen aus
anderen Bistümern/Landeskirchen, die eine Ausbildung
unter dem Namen,,Heilende Hände"
begonnen haben. Deren zugrunde liegende Motivation
ist der Wunsch nach einer ,,ganzheitlichen
Begegnung" mit den Menschen.
3. Wie ist der Einsatz von Heilerinnen bzw. Heilern
aus seelsorglicher Sicht zu bewerten?
a) Wir verkünden die heilende Kraft Jesus Christi und
jener Heilzusage, welche auch den Kranken
und Leidenden gilt. Nach dem biblischen Verständnis
liegen die heilenden Kräfte nicht in der
Natur des Menschen, sondern werden ihm von Gott geschenkt.
Wie bereits oben gesagt, ist die Wirksamkeit von
,,Reiki" im Hinblick auf die Heilung von Krankheiten trotz zahlreicher
Studien mit unterschiedlichen Ergebnissen wissenschaftlich nicht plausibel
und bisher nicht belegt worden.
Verantwortlich für die Therapie ist in jedem Fall
der Arzt, der den Patienten auch umfassend über die gewählte Therapie und
(wissenschaftlich anerkannte) alternative Therapieformen aufzuklären hat.
Je weiter sich eine Therapie vom wissenschaftlichen Standard entfernt,
umso höher ist die Aufklärungspflicht. Nach unserer Auffassung, ist ein
Krankenhaus demnach als Institution nach geltendem Recht daran gehindert,
ein solches alternatives Heilungsangebot als
"institutionalisiertes" Angebot zumachen.
Verantwortlich für die Therapie ist in jedem Fall
der Arzt, der den Patienten auch umfassend über die gewählte Therapie und
(wissenschaftlich anerkannte) alternative Therapieformen aufzuklären hat.
Je weiter sich eine Therapie vom wissenschaftlichen Standard entfernt,
umso höher ist die Aufklärungspflicht.
Auszug aus der
Erklärung vom Bischöflichen Generalvikariat Münster:
Selbstverständlich kann jeder
Patient auch in einem katholischen Krankenhaus oder Altenheim den Besuch
empfangen, den er wünscht und der sich an die Ordnung der jeweiligen
Einrichtung hält.
Wenn also ein Patient einen
Wunderheiler als Besuch wünscht, ist dagegen nichts einzuwenden, solange
die ärztliche Therapie oder andere pflegerische Maßnahmen nicht
gefährdet sind und dieser Wunderheiler sich an die Ordnung der
Einrichtung hält sowie andere
Patienten nicht behelligt werden.
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Sehr geehrter Herr Büsken, soweit unsere
Stellungnahme. Wie ich Ihnen bereits in meiner E-Mail vom 27. Juni 2013
geschrieben habe, bleibt es den Trägern der jeweiligen Einrichtungen vorbehalten, im Rahmen der in der Stellungnahme
beschriebenen juristischen und pastoralen
Aspekte alternative Therapien und Heilungsdienste
zuzulassen oder nicht.
Mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen
Leiter der
Hauptabteilung Seelsorge
Das komplette
Schreiben siehe hier.
Damit schien alles geklärt zu sein. Leider blockieren die
Einrichtungen in Borken und anderen Städten diese Erklärung immer noch
aus Unwissenheit. Im Gegensatz zu
anderen Einrichtungen, die zeigen,
wie offen sie mit geistigem Heilen umgehen und werben sogar damit.
Die Kirche sagt , dass sie nichts gegen geistiges Heilen und Wunderheiler
hat, schafft aber eine Bedingung, die alles wieder zunichte macht, und alles Weitere von der Zustimmung der katholischen
Einrichtungen abhängig macht. Diese sind leider heute immer noch so
programmiert, dass sie nicht glauben können, dass die Kirche ihre
Einstellung ändern musste, nachdem in einigen katholischen Krankenhäusern
bereits heilende Hände als ergänzende Heilmethode angewendet wurden. Wer schlechtes denkt, könnte meinen, dass die
Kirche den Einrichtungen immer noch nahelegt, Reiki nicht ins Haus
zu lassen. Selbst Einrichtungen die
nicht katholisch geführt werden, trauen sich nicht, heilende Hände
zuzulassen. Irgendwer ist mit der Entscheidung des
bischöflichen Schreibens nicht einverstanden, und zwingt den Einrichtungen
seinen Willen auf, als die Kirche noch sagte, es kann nicht sein, dass ein
normaler Mensch durch Handauflegen heilen will wie Jesus.
Im Glauben, dass ich durch das Schreiben des Bistums geistiges Heilen endlich
praktizieren darf, schrieb mir unser
Krankenhaus in Borken folgendes:
Falls es Patienten gibt, die von sich aus den
Kontakt zu Ihnen wünschen, werden wir das unterstützen und sie
benachrichtigen.
Da stellt sich die Frage, wie soll der
Patient von der Möglichkeit "geistigem Heilen" erfahren? Es wird ja nicht
darauf hingewiesen und mit Bedacht verschwiegen. Im Gegensatz zu anderen katholischen
Krankenhäusern, die geistiges Heilen von Anfang an anbieten und damit
werben. Warum dürfen die Schwestern den Patienten nicht auf die heilenden
Hände aufmerksam machen?
1.6.16 Inzwischen sind wieder
drei Jahre
vergangen, die Kirche hat eine neue Beschwerdestelle geschaffen,
die sich z.B um meine Angelegenheit kümmern soll. Ich habe den Eindruck, dass die
Kirche die Darlegung von Pater Kollig am Liebsten ungeschehen machen
möchte. Die Kirche fürchtet einen Ansturm von Heilern auf die kirchlichen
Einrichtungen. Es wäre selbstverständlich, dass diese das ohne Bezahlung machen.
Das würde erst mal die Spreu vom Weizen trennen. Wer dann noch übrig bleibt,
will wirklich nur helfen. Die Kirche hofft, mit Schweigen, Probleme lösen zu
können.
Wer auch der Meinung ist, dass die Kirche sich falsch verhält, der sollte bitte
seine Meinung an die Beschwerdestelle oder an die Kirche allgemein richten.
ich wäre dankbar, wenn sie mir schreiben würden, wann sie die Kirche kontaktiert
haben, und ob es etwas bewirkt hat?. Ich werde das vertraulich behandeln.
Prof. Dr. Reinhild Ahlers
Bischöfliches Generalvikariat Münster
Hauptabteilung 100 – Generalvikar
Stabsstelle 100/5 – Beschwerdemanagement
Domplatz 27
48143 Münster
Telefon: 0251 495-257
Telefax: 0251 495 259
mailto:
beschwerden@bistum-muenster.de
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